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AG Itzehoe, 31.01.2013 - 28 IE 4/12 H |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 58 Abs 2 GKG, § 49 InsO
Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens: Wert des Absonderungsrechts beim Insolvenzantrag eines Gläubigers mit Grundpfandrecht am einzigen Vermögensgegenstand des Schuldners - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzantrag des Grundpfandrechtsgläubigers des einzigen Vermögensgegenstandes des Schuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 58 Abs. 2 GKG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 31.01.2013 - 28 IE 4/12 H
- AG Itzehoe, 31.03.2013 - 28 IE 4/12
- LG Itzehoe, 24.06.2013 - 4 T 57/13
Wird zitiert von ...
- AG Osnabrück, 05.08.2013 - 60 IN 17/12
Streitwertbestimmung bei vorläufiger Insolvenzverwaltung und zurück genommenem …
Der Ansicht des AG Itzehoe, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 28 IE 4/12 H -, [...], die Absonderungsrechte ( §§ 49 ff. InsO ) bei der Wertbestimmung nicht in Abzug zu bringen, wenn der absonderungsberechtigte Gläubiger selbst den Antrag stellt anstatt den in § 49 InsO aufgezeigten Weg der Verwertung außerhalb der Insolvenz zu gehen, überzeugt nicht.